Ausschreibung - Laden Nr. 8 - Viktualienmarkt

Fleisch und Wurst

Laden Nr. 8 am Viktualienmarkt

Detailbeschreibung

Objektbeschreibung

Es handelt sich bei dem angebotenen Objekt um eine Verkaufseinrichtung auf dem traditionsreichen Münchner Viktualienmarkt. Der Betrieb bzw. Verkauf kann nur im Ladeninneren stattfinden. Im rückwärtigen Bereich des Ladens befindet sich neben einer Küche auch eine Kühlzelle. Der Zugang zur Toilette ist nicht über den Laden möglich, sondern nur über einen separaten Zugang von außen.

Ausstattung

Das Objekt wird grundsätzlich ohne Inneneinrichtung o. ä. überlassen. Die Kühlanlagen können nach Absprache mit dem vorherigen Nutzer übernommen werden.

Lage

Der Laden Nr. 8 befindet sich in Abt. VII – Petersbergl, im nord-westlichen Teil des weithin bekannten Münchner Viktualienmarktes. Er liegt direkt an der Viktualienmarktstraße. Die genaue Positionierung des Objektes kann dem beigefügten Lageplan entnommen werden.

Kosten

Die Gebühren setzen sich aus einer festen Mindestgebühr und einer variablen Umsatzgebühr zusammen.

Die monatliche Mindestgebühr beträgt für den angebotenen Laden (netto) 976,00 € und für die Toilette (netto) 17,10 €. Zusätzlich ist ein Kühlkeller vorhanden (netto) 44,40 €. Hinzu kommen monatliche Gebühren für die Abfallentsorgung je nach Anfallsklasse sowie verbrauchsabhängige Betriebs- und Nebenkosten entsprechend der gesetzlichen Betriebskosten-verordnung.

Für die erstmalige Zuweisung wird eine einmalige Verwaltungs­gebühr in Höhe einer Jahresmindestgebühr für den Stand von 10.000,00 € (netto) erhoben. Kaution oder Provision fallen nicht an.

Auflagen/ Beschränkungen

Beim Viktualienmarkt handelt es sich um einen Lebensmittelmarkt, der das Ziel hat, zur Versorgung der Münchner*innen mit hochwertigen, gesunden und frischen Lebensmitteln und Blumen beizutragen sowie ein Angebot ausgewählter Gastronomie am Standort zu gewährleisten. Um ein ausgewogenes Produktsortiment zu gewährleisten, sind Bewerbungen für das Objekt bevorzugt mit Fleisch und Wurstwaren mit untergeordnetem Imbissanteil erwünscht. Der Ausschank von Getränken aller Art ist untersagt.

 

Eine Produktion im Stand ist nicht möglich. Der Innenraum des Standes kann jedoch zum Vorbereiten von Lebensmitteln genutzt werden.

 

Durch den regelmäßigen Kontakt der Kund*innen mit den Be­treiber*innen entsteht ein authentisches und wohliges Gefühl beim Einkaufen. Dies wird durch die hohe Fach- und Bera­tungskompetenz der Betreiber*innen gefördert. Konzepte bei denen die Betreiber*innen selbst vor Ort sind, werden begrüßt.

Sanierung

Wegen der anstehenden Gesamtüberplanung und -sanierung der festen Münchner Lebensmittelmärkte wird das o. g. Objekt vorerst nur befristet überlassen. Vor Ablauf des jeweiligen Befristungszeitraums wird eine weitere Verlängerung sowie ggf. die Dauer dieser basierend auf dem dann aktuellen Projektfortschritt geprüft. Gemäß Stadtratsbeschluss vom 27.06.2018 wird grundsätzlich allen Händler*innen, die vor der Sanierung mit einer befristeten Zuweisung einen Stand betreiben, nach Abschluss der Ertüchtigung des Markts bzw. der Marktabteilung eine unbefristete, harmonisierte und auf die neue Situation (z. B. Standgröße) angepasste Zuweisung angeboten. Bitte beachten Sie, dass etwaige vor der Sanierung getätigte Investitionen nicht ersetzt werden.

 

Für vorgenommene Um- oder Einbauten wird keine Ablöse gewährt.

Bewerbungsverfahren

Senden Sie uns bitte eine schriftliche Bewerbung per Post an folgende Adresse zu:

Ihre Bewerbung senden Sie bitte per Post an:

Märkte München

Immobilienmanagement – IM/KIM

Schäftlarnstr. 10

81371 München

 

Um der Bewerbung alle notwendigen Unterlagen beizufügen laden Sie sich hier die .pdf-Checkliste herunter.

Bitte beachten Sie hierbei die untenstehenden Hinweise.

Bewerbungsschluss für das Ausschreibungsverfahren ist der 05.11.2026.

Nachfrist zur Nachreichung von Unterlagen ist der 19.11.2026

Diese Frist ist eine Ausschlussfrist. Der Eingang der Bewerbung wird nicht bestätigt.

 

Weitergehende Informationen zur Bewerbungsverfahren finden Sie hier:

Bewerbungen begründen keinen Rechtsanspruch auf eine Zuweisung bzw. Überlassung für ein Objekt der Märkte München. Bewerber/-innen, die ihr Gesuch verspätet oder unvollständig einreichen, scheiden bei der Auswahlentscheidung automatisch aus. Maßgebend für die Fristwahrung bei einer zugesandten Bewerbung ist das Datum des Poststempels. Gesuche, die bei einzelnen Persönlichkeiten der Stadtverwaltung eingereicht werden und erst nach Ablauf der Meldefrist bei den Märkte München eingehen, gelten als nicht fristgerecht eingereicht und werden nicht berücksichtigt. Gleiches gilt für Bewerber/-innen, die Platzgelder, Gebühren, Steuern oder sonstige Posten irgendwelcher Art schulden. Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung nur Unterlagen bei, die bei uns verbleiben können. Eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen (Fotos, Kopien, Mappen etc.) erfolgt nicht. Frankierte Rückumschläge, Kuverts und Briefmarken sind für die Bewerbung nicht erforderlich. Zum Auswahlverfahren zugelassen werden nur Bewerbungen, die dem Betriebserfolg der MM im Sinne des § 1 der Betriebssatzung für die Märkte München und § 1 der Satzung über die Benutzung der Märkte München dienen sowie Geschäfte, die zum Charakter des Marktes passen und sich in das Gesamtbild des Betriebes MM einfügen. Ökologie und Umweltschutz gewinnen zunehmend an Bedeutung. Ein nachgewiesener Beitrag zu Ökologie und Umweltschutz wird daher bei der Auswahl positiv bewertet. Zusatzpunkte erhalten ggf. auch zertifizierte Betriebe mit ökologischen bzw. regionalen Produkten. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Auswahl erst nach Bewerbungsschluss und Vorlage aller oben genannten Unterlagen bzw. Nachweise über deren Beantragung, getroffen werden kann. Selbstverständlich werden wir Sie über die Entscheidung schnellstmöglich schriftlich informieren. Vor diesem Zeitpunkt werden, zur Wahrung des Gleichheitsgrundsatzes, keine Auskünfte über Zulassungen, Ablehnungen oder Platzierungen erteilt.