Detailbeschreibung
Objektbeschreibung
Es handelt sich bei dem angebotenen Objekt um eine Verkaufseinrichtung auf dem traditionsreichen Münchner Viktualienmarkt. Der Betrieb bzw. Verkauf kann nur im Ladeninneren stattfinden. Im rückwärtigen Bereich des Ladens befindet sich neben einer Küche auch eine Kühlzelle. Der Zugang zur Toilette ist nicht über den Laden möglich, sondern nur über einen separaten Zugang von außen.
Ausstattung
Das Objekt wird grundsätzlich ohne Inneneinrichtung o. ä. überlassen. Die Kühlanlagen können nach Absprache mit dem vorherigen Nutzer übernommen werden.
Lage
Der Laden Nr. 8 befindet sich in Abt. VII – Petersbergl, im nord-westlichen Teil des weithin bekannten Münchner Viktualienmarktes. Er liegt direkt an der Viktualienmarktstraße. Die genaue Positionierung des Objektes kann dem beigefügten Lageplan entnommen werden.
Kosten
Die Gebühren setzen sich aus einer festen Mindestgebühr und einer variablen Umsatzgebühr zusammen.
Die monatliche Mindestgebühr beträgt für den angebotenen Laden (netto) 976,00 € und für die Toilette (netto) 17,10 €. Zusätzlich ist ein Kühlkeller vorhanden (netto) 44,40 €. Hinzu kommen monatliche Gebühren für die Abfallentsorgung je nach Anfallsklasse sowie verbrauchsabhängige Betriebs- und Nebenkosten entsprechend der gesetzlichen Betriebskosten-verordnung.
Für die erstmalige Zuweisung wird eine einmalige Verwaltungsgebühr in Höhe einer Jahresmindestgebühr für den Stand von 10.000,00 € (netto) erhoben. Kaution oder Provision fallen nicht an.
Auflagen/ Beschränkungen
Beim Viktualienmarkt handelt es sich um einen Lebensmittelmarkt, der das Ziel hat, zur Versorgung der Münchner*innen mit hochwertigen, gesunden und frischen Lebensmitteln und Blumen beizutragen sowie ein Angebot ausgewählter Gastronomie am Standort zu gewährleisten. Um ein ausgewogenes Produktsortiment zu gewährleisten, sind Bewerbungen für das Objekt bevorzugt mit Fleisch und Wurstwaren mit untergeordnetem Imbissanteil erwünscht. Der Ausschank von Getränken aller Art ist untersagt.
Eine Produktion im Stand ist nicht möglich. Der Innenraum des Standes kann jedoch zum Vorbereiten von Lebensmitteln genutzt werden.
Durch den regelmäßigen Kontakt der Kund*innen mit den Betreiber*innen entsteht ein authentisches und wohliges Gefühl beim Einkaufen. Dies wird durch die hohe Fach- und Beratungskompetenz der Betreiber*innen gefördert. Konzepte bei denen die Betreiber*innen selbst vor Ort sind, werden begrüßt.
Sanierung
Wegen der anstehenden Gesamtüberplanung und -sanierung der festen Münchner Lebensmittelmärkte wird das o. g. Objekt vorerst nur befristet überlassen. Vor Ablauf des jeweiligen Befristungszeitraums wird eine weitere Verlängerung sowie ggf. die Dauer dieser basierend auf dem dann aktuellen Projektfortschritt geprüft. Gemäß Stadtratsbeschluss vom 27.06.2018 wird grundsätzlich allen Händler*innen, die vor der Sanierung mit einer befristeten Zuweisung einen Stand betreiben, nach Abschluss der Ertüchtigung des Markts bzw. der Marktabteilung eine unbefristete, harmonisierte und auf die neue Situation (z. B. Standgröße) angepasste Zuweisung angeboten. Bitte beachten Sie, dass etwaige vor der Sanierung getätigte Investitionen nicht ersetzt werden.
Für vorgenommene Um- oder Einbauten wird keine Ablöse gewährt.